Schauregeln
Es gelten folgende Schauregeln
Das Wohlbefinden der Tiere sowie ein fairer Wettbewerb müssen jederzeit gewährleistet sein. Die Aussteller verhalten sich jederzeit korrekt gegenüber den Kollegen, dem Richter, den Kontrollinstanzen und dem Veranstalter.
Erlaubte Hilfsmittel
Als erlaubte Hilfsmittel für die Präsentation gelten alle Handlungen, die dem Tier weder Schmerzen noch eine Einschränkung im Wohlbefinden oder gar Schäden verursachen. Dies sind u.a. Waschen, Scheren, Klauenpflege und Vorführtraining. Insbesondere sind folgende Mittel erlaubt:
a) Die Anwendung von Kosmetika (Öle, Puder, Sprays), die weder Reizungen noch Schäden verursachen (ph-neutral).
b) Das äußerliche und vorübergehende Versiegeln der Zitzen ist ausschließlich mit Collodium Elasticum (über Apotheken zu beziehen) erlaubt, solange das Wohlbefinden der Kuh nicht negativ beeinflusst wird.
c) Die tierärztliche Behandlung und eine damit verbundene Verwendung von Medikamenten aufgrund einer Diagnose. Behandlungen dürfen ausschließlich vom für die Bundesfleckviehschau akkreditierten Tierarzt und nur im eigens dafür vorgesehenen Raum bzw. Bereich vorgenommen werden. Die Akkreditierung des Tierarztes erfolgt durch den Rinderzuchtverband Tirol, der auch für die Zurverfügungstellung eines geeigneten Behandlungsraumes bzw. -bereichs zuständig ist.
Verbotene Handlungen
a) Das Eingeben oder Einspritzen von Substanzen, die das natürliche Temperamentundnbsp; und das Verhalten des Tieres ändern, insbesondere Periduralanästhesie undnbsp;
b) Das Einsetzen von Fremdkörpern irgendwelcher Art und das Verabreichen vonundnbsp; Substanzen in den Pansen mittels Sonde (Drenching) undnbsp;
c) Das Verwenden von abgeschnittenen oder künstlichen Haaren zur Beeinflussungundnbsp; des natürlichen Erscheinungsbildes des Tieres (Ausnahme: künstliche Schwanzquaste) undnbsp;
d) Das enge Einbinden der Sprunggelenke sowie der Entzug von Gewebeflüssigkeitundnbsp; im Bereich der Sprunggelenke undnbsp;
e) Jede Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderungundnbsp; der Zitzenform und -stellung undnbsp;
f) Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von Eis, Substanzen und anderen Hilfsmitteln,undnbsp; mechanisch, physisch oder elektrisch, welche die natürliche Form des Euters verändernundnbsp; oder das Wohlbefinden des Tieres beeinträchtigen. undnbsp;
Melken undnbsp;
Die maximale Zwischenmelkzeit von Milchkühen beträgt unter Berücksichtigung desundnbsp; jeweiligen Laktationsstadiums maximal 15 Stunden. Um die Einhaltung dieser maximalenundnbsp; Zwischenmelkzeiten zu gewährleisten, werden vom Veranstalter verbindlicheundnbsp; Melkzeitpläne (abgestimmt auf den Zeitplan der Rangierung/Gruppeneinteilung) zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter Rangierung sind alle Tiere, welche nicht für eine Siegerentscheidung nochmals in den Ring dürfen, umgehend zu melken. undnbsp;
Kontrollen
Der Veranstalter ist für die Kontrolle des Reglements verantwortlich. Zur Durchführung der Kontrollen an den zwei Tagen der Ausstellung wird ein Kontrollgremium, bestehend aus Experten, namhaft gemacht.
Sanktionen
Bei, durch das Kontrollgremium festgestellten, Verstößen gegen das Reglement wird das betreffende Tier unverzüglich, aber auch rückwirkend vom Bewerb ausgeschlossen / disqualifiziert.
Information der Aussteller, Teilnehmer
Die Aussteller/Teilnehmer werden vorab über das Reglement informiert. Mit der Anmeldung muss sich der Besitzer des Tieres schriftlich verpflichten, die Bestimmungen für die Aufstallung und Präsentation seines Tieres/seiner Tiere bei der Bundesfleckviehschau anzuerkennen und einzuhalten.
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