LKV Austria – Qualitätsprogramm Qplus Kuh ausbezahlt

Das Qualitätsprogramm Qplus-Kuh/Schaf/Ziege ist ein EU-kofinanziertes Förderprogramm in der Säule 2 (ländliche Entwicklung). 50% davon zahlt die EU, 30% der Bund und 20% das jeweilige Bundesland. Das aktuelle Programm ist für die Jahre 2024 bis 2027 genehmigt und wird über die Maßnahme Zusammenarbeit abgewickelt. Die LKV Austria und die acht österreichischen Landeskontrollverbände sowie die Rinderzucht Austria sind die handelnden Projektpartner. In den letzten Tagen wurden die Fördermittel aus dem Jahr 2024 von rund 15 Millionen Euro an die teilnehmenden Landwirte ausbezahlt.

Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Tierhaltungsbetriebe mit Milchkühen, Mutterkühen, Jungviehaufzucht, Schafen und Ziegen, die Mitglied bei einem österreichischen Landeskontrollverband (LKV) sind. Grundvoraussetzung ist ein gültiger AMA-Gütesiegelvertrag mit der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH – dies können die Richtlinien „Haltung von Kühen“, „Rinderhaltung“ oder „Haltung von Schafen und Ziegen“ sein. Die Teilnehmer haben die AMA Gütesiegelrichtlinie und die Kriterien von Qplus-Kuh bzw. Qplus-Schaf/Ziege zu erfüllen und bei Überschreitung der definierten Grenzwerte entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die Dokumentation der gesetzten Maßnahmen hat der Landwirt zu archivieren und bei Vor-Ortkontrollen vorzuweisen. Dies wird zusätzlich jährlich durch ein externes Audit im Auftrag der AMA überwacht.

Überblick
In der nachfolgenden Tabelle wird ein Überblick über die aktuellen Teilnehmerzahlen, Tarife und Maßnahmen gegeben.

Teilnehmerzahlen, Tarife und Maßnahmen an Q plus

Gegenüber der letzten Förderperiode gibt es einige wichtige Neuerungen:

  • Das Fördervolumen wurde um rund 10% erhöht
  • Die maximale Förderobergrenze pro Betrieb und Jahr von 3.000,00€ wurde gestrichen
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nicht mehr über die Agrarmarkt Austria sondern über den LKV im Bundesland
  • Es sind betriebliche Strukturdaten (Betriebsausstattung) zu erfassen und einmal jährlich zu aktualisieren. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in anonymisierter Form und daher ohne Personenbezug an den Fördergeber übermittelt