Die Leistungskontrolle wird nach den Bestimmungen der ZAR von den regional zuständigen Landeskontrollverbänden durchgeführt. Sie wird in Produktions- und Reproduktionleistung untergliedert.
Produktionsleistung
200 Tage-Gewicht
Das 200 Tage-Gewicht (Absetzgewicht) gibt Aufschluss über die Milchleistung der Mutter (maternaler Effekt) und über das Jugendwachstumsvermögen des Kalbes (paternaler Effekt). Das Gewicht wird zwischen dem 90. und 280. Lebenstag erhoben und zur besseren Vergleichbarkeit auf 200 Tage standardisiert.
365 Tage-Gewicht
Das 365 Tage-Gewicht (Jahresgewicht) gibt Aufschluss über die Zuwachsleistung bzw. Mastfähigkeit der Jungtiere. Das Gewicht wird zwischen dem 281. und 500. Lebenstag erhoben und zur besseren Vergleichbarkeit auf 365 Tage standardisiert.
Um alle Standardgewichte erheben zu können, sind in regelmäßigen Abständen 2 Wiegungen pro Jahr durchzuführen.
Reproduktionsleistung
Abkalbeverhalten
Das Abkalbeverhalten wird mittels Geburtsgewicht und Geburtsverhalten ausgedrückt. Beide Merkmale werden vom Züchter selbst erhoben, wobei das Geburtsgewicht innerhalb von 48 h nach der Geburt zu erheben ist. Das Geburtsverhalten wird in Zahlen von 1 bis 5 ausgedrückt:
1 | Leichtgeburten | keine Geburtshilfe notwendig |
2 | Normalgeburt | Geburtshilfe von einer Person notwendig – ohne mechanische Geburtshilfe |
3 | Schwergeburt | Geburtshilfe von mehr als einer Person erforderlich – oder mechanische Geburtshilfe |
4 | Kaiserschnitt | |
5 | Embryotomie |
Zuchtleistung
Zur Zuchtleistung zählen die Merkmale Abkalbequote, Zwischenkalbezeit, Erstkalbealter und Nutzungsdauer